Nichtbeförderung: Entschädigung bis zu 600 Euro, sofort fällig.
Eine Nichtbeförderung gegen Ihren Willen — meist wegen einer Überbuchung — verpflichtet die Airline nach der EU-Verordnung 261/2004 zu einer sofort fälligen Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro, je nach Flugdistanz. Hinzu kommen Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung am Flughafen. Auf außergewöhnliche Umstände kann sich die Airline hier nicht berufen.
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Boarding verweigert: Was gilt als Nichtbeförderung?
Von Nichtbeförderung spricht die Verordnung, wenn Sie eine bestätigte Buchung haben, rechtzeitig zum Check-in bzw. am Gate erschienen sind und die Airline Sie dennoch nicht mitnimmt. Der häufigste Grund ist die Überbuchung: Es wurden mehr Tickets verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Bevor die Airline Fluggäste gegen ihren Willen zurücklassen darf, muss sie zunächst Freiwillige suchen, die gegen eine vereinbarte Gegenleistung auf ihren Platz verzichten. Erst wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, darf sie Passagiere unfreiwillig abweisen — und schuldet dann die volle Ausgleichszahlung.
Nichtbeförderung: Entschädigung — und welche Ansprüche haben Sie noch?
Anders als bei Verspätung oder Annullierung kann sich die Airline hier nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen — die Entschädigung ist sofort fällig:
| Flugdistanz | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| Flüge bis 1.500 km | 250 Euro |
| Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km | 400 Euro |
| Flüge über 3.500 km | 600 Euro |
- • Zusätzlich: Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises und anderweitiger Beförderung zum Endziel
- • Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate oder E-Mails, bei Bedarf Hotel und Transfer
Für Flüge unter der britischen Regelung UK261 gelten die entsprechenden Beträge £220, £350 und £520. Erreicht Ihre Ersatzverbindung das Ziel nur wenig später als geplant, darf die Airline die Zahlung um 50 % kürzen.
Sollten Sie „freiwillig“ auf Ihren Platz verzichten?
Unterschreiben Sie am Gate nichts vorschnell. Wer freiwillig gegen einen Gutschein oder eine Prämie auf seinen Platz verzichtet, gibt damit in der Regel den gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf. Ein Reisegutschein ist zudem oft weniger wert als die gesetzliche Zahlung von bis zu 600 Euro in Geld. Lassen Sie sich den Grund der Abweisung schriftlich geben und notieren Sie Namen von Zeugen — die Beweislast dafür, dass alles ordnungsgemäß ablief, liegt bei der Airline. Auch abgewiesene Fluggäste wegen umorganisierter Flugpläne oder zu kleiner Ersatzmaschinen können Ansprüche haben; gewöhnliche betriebliche Gründe gehen stets zulasten der Airline.
Wie kommen Sie in Deutschland zu Ihrem Geld?
- • Fordern Sie die Airline schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist
- • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), das die Einhaltung der Fluggastrechte in Deutschland überwacht
- • Kostenlose Schlichtung über die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
- • Klage vor dem Amtsgericht — möglich bis zum Ablauf der Verjährung von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB)
Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll diese nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gelten die nationalen Fristen.
Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.
Überbuchung Entschädigung: Wie läuft es am Gate ab?
Die Verordnung schreibt der Airline eine Reihenfolge vor. Zuerst muss sie Freiwillige suchen, die ihren Platz gegen eine ausgehandelte Gegenleistung abgeben. Erst danach darf sie Fluggäste gegen deren Willen abweisen — und schuldet ihnen dann sofort die Ausgleichszahlung, zusätzlich zur Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung und zur Betreuung während der Wartezeit.
Wichtig ist die Unterscheidung: Wer freiwillig verzichtet, handelt einen Vertrag aus und verliert den gesetzlichen Anspruch. Lassen Sie sich am Gate deshalb schriftlich geben, ob Sie als Freiwilliger oder unfreiwillig abgewiesen wurden. Kein Anspruch besteht, wenn die Airline die Beförderung aus vertretbaren Gründen verweigert — fehlende Reisedokumente, Sicherheitsbedenken oder verspätetes Erscheinen am Gate.
Häufige Fragen
Kann sich die Airline bei Überbuchung auf außergewöhnliche Umstände berufen?
Nein. Bei unfreiwilliger Nichtbeförderung ist die Ausgleichszahlung unabhängig vom Grund der Überbuchung geschuldet — dieser Einwand steht der Airline hier nicht offen.
Ich habe einen Gutschein angenommen — habe ich trotzdem Ansprüche?
Wer freiwillig verzichtet hat, kann die gesetzliche Entschädigung meist nicht mehr fordern. Entscheidend ist, ob Ihr Verzicht wirklich freiwillig und informiert war — im Zweifel lohnt sich eine Prüfung des Einzelfalls.
Was gilt, wenn ich wegen verspäteter Sicherheitskontrolle das Gate verpasst habe?
Die Verordnung schützt Sie nur, wenn Sie rechtzeitig zum Check-in bzw. am Gate waren. Lagen die Gründe in Ihrer Sphäre, besteht kein Anspruch; lag es an Abläufen, die die Airline zu verantworten hat, kann er bestehen.
Wie lange kann ich die Entschädigung noch verlangen?
In Deutschland drei Jahre zum Jahresende (§ 195 BGB). Für eine Nichtbeförderung im Jahr 2024 können Sie also bis zum 31. Dezember 2027 vorgehen, notfalls per Klage vor dem Amtsgericht. Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll die nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gilt die nationale Frist.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — der amtliche Verordnungstext auf EUR-Lex
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — die deutsche Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte
- söp – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr — kostenlose Schlichtung
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