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EU-Fluggastrechte

Flug annulliert: Entschädigung bis zu 600 Euro sichern.

Ist Ihr Flug annulliert, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung — und wenn die Airline Sie erst weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat, in vielen Fällen zusätzlich auf eine pauschale Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro.

Kostenlose Prüfung · Ohne Erfolg keine Gebühr

Flugannullierung Entschädigung: Welche Rechte haben Sie?

Bei einer Annullierung haben Sie immer die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen und einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Zielort. Während der Wartezeit muss die Airline Betreuungsleistungen stellen: Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer. Unabhängig davon kann Ihnen eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 zustehen — insbesondere dann, wenn Sie erst innerhalb von 14 Tagen vor dem planmäßigen Abflug über die Streichung informiert wurden und die angebotene Ersatzverbindung deutlich von den ursprünglichen Zeiten abweicht.

Flug annulliert: Entschädigung — wie hoch ist sie nach Flugdistanz?

FlugdistanzAusgleichszahlung
Flüge bis 1.500 km250 Euro
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km400 Euro
Flüge über 3.500 km600 Euro

Die Beträge gelten pro Fluggast und sind vom Ticketpreis unabhängig. Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an, die nahe an den ursprünglichen Zeiten liegt, kann sie die Zahlung um die Hälfte kürzen. Für Flüge unter der britischen Regelung UK261 gelten die Beträge £220, £350 und £520.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Keine Ausgleichszahlung schuldet die Airline, wenn sie Sie mindestens 14 Tage vor Abflug informiert hat oder wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Die Beweislast dafür trägt allein die Airline. Gewöhnliche technische Defekte zählen nicht dazu — sie gehören zum Betriebsrisiko und gehen zulasten der Fluggesellschaft. Auch ein Streik des eigenen Personals, etwa der Piloten oder Flugbegleiter der Airline, ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Ein Fluglotsenstreik oder ein Streik Dritter kann die Airline dagegen meist entlasten. Ihre Rechte auf Erstattung oder Ersatzbeförderung und auf Betreuung bleiben in jedem Fall bestehen.

Wie setzen Sie den Anspruch in Deutschland durch — über LBA, söp oder Amtsgericht?

Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, haben Sie in Deutschland wirksame Möglichkeiten:

  • • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte
  • • Kostenloses Schlichtungsverfahren bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
  • • Klage vor dem Amtsgericht — die Verjährung tritt nach § 195 BGB erst drei Jahre zum Jahresende ein

Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll diese nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gelten die nationalen Fristen.

Sichern Sie die Annullierungsmitteilung der Airline, Ihre Buchungsbestätigung und alle Belege für zusätzliche Ausgaben — sie sind später der Kern Ihres Nachweises.

Was kostet die Durchsetzung bei uns?

Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.

Flug gestrichen: Rechte und Fristen — was gilt wann?

Die Frist entscheidet über den Anspruch. Informiert die Airline Sie mindestens 14 Tage vor Abflug, schuldet sie keine Ausgleichszahlung — wohl aber Erstattung oder Ersatzbeförderung. Zwischen 7 und 14 Tagen muss der Ersatzflug höchstens zwei Stunden früher starten und darf höchstens vier Stunden später ankommen. Unter 7 Tagen sind es eine Stunde früher und zwei Stunden später. Verfehlt die Airline diese Fenster, bleibt der volle Anspruch bestehen.

Sichern Sie am selben Tag drei Dinge: die Annullierungsmitteilung mit Datum und Uhrzeit, Ihre Buchungsbestätigung und jede Auskunft der Airline zum Grund. Der Grund entscheidet später über die außergewöhnlichen Umstände, und am Schalter ist die Auskunft meist offener als im späteren Schriftwechsel. Wer statt Geld einen Gutschein annimmt, verzichtet nicht automatisch auf die Ausgleichszahlung — die Erstattung in Geld können Sie verlangen.

Mehr zum Thema: Bei einer Verspätung statt einer Annullierung gelten eigene Schwellen — das erklärt der Ratgeber zur Flugverspätung. Einen Überblick über alle Ansprüche gibt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, und Ihren konkreten Flug prüfen wir kostenlos in wenigen Minuten.

Häufige Fragen

Bekomme ich Erstattung und Entschädigung gleichzeitig?

Ja, das sind zwei getrennte Ansprüche. Die Erstattung ersetzt Ihren Ticketpreis, wenn Sie nicht fliegen; die Ausgleichszahlung entschädigt pauschal für die Unannehmlichkeit der kurzfristigen Streichung.

Was gilt, wenn die Airline mich umgebucht hat?

Eine Umbuchung schließt die Entschädigung nicht automatisch aus. Nur wenn die Ersatzverbindung innerhalb der in der Verordnung festgelegten Zeitfenster nahe an Ihren ursprünglichen Zeiten lag, entfällt oder halbiert sich der Anspruch.

Die Airline beruft sich auf einen Streik — muss ich das akzeptieren?

Nicht ohne Weiteres. Ein Streik des eigenen Personals der Airline ist nach der EuGH-Rechtsprechung in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Nur bei Streiks Dritter, etwa der Fluglotsen, kann sich die Airline meist erfolgreich entlasten.

Wie lange kann ich nach einer Annullierung noch Ansprüche stellen?

In Deutschland verjähren die Ansprüche nach § 195 BGB drei Jahre zum Jahresende. Für einen im Jahr 2024 gestrichenen Flug haben Sie also bis Ende 2027 Zeit — auch für eine Klage vor dem Amtsgericht. Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll die nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gilt die nationale Frist.

Quellen

Flug gestrichen? Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

In wenigen Minuten wissen Sie, ob Ihnen 250, 400 oder 600 Euro zustehen — wir kümmern uns um den Rest.

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