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Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Erstattung oder Ersatzbeförderung — und wenn die Airline Sie erst weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat, in vielen Fällen zusätzlich auf eine pauschale Ausgleichszahlung.
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Ihre Rechte bei einer Annullierung
Bei einer Annullierung haben Sie immer die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises binnen sieben Tagen und einer anderweitigen Beförderung zu Ihrem Zielort. Während der Wartezeit muss die Airline Betreuungsleistungen stellen: Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung samt Transfer. Unabhängig davon kann Ihnen eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 zustehen — insbesondere dann, wenn Sie erst innerhalb von 14 Tagen vor dem planmäßigen Abflug über die Streichung informiert wurden und die angebotene Ersatzverbindung deutlich von den ursprünglichen Zeiten abweicht.
Höhe der Entschädigung nach Flugdistanz
- • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km
- • 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km
- • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km
Die Beträge gelten pro Fluggast und sind vom Ticketpreis unabhängig. Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an, die nahe an den ursprünglichen Zeiten liegt, kann sie die Zahlung um die Hälfte kürzen. Für Flüge unter der britischen Regelung UK261 gelten die Beträge £220, £350 und £520.
Wann muss die Airline nicht zahlen?
Keine Ausgleichszahlung schuldet die Airline, wenn sie Sie mindestens 14 Tage vor Abflug informiert hat oder wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Die Beweislast dafür trägt allein die Airline. Gewöhnliche technische Defekte zählen nicht dazu — sie gehören zum Betriebsrisiko und gehen zulasten der Fluggesellschaft. Auch ein Streik des eigenen Personals, etwa der Piloten oder Flugbegleiter der Airline, ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Ein Fluglotsenstreik oder ein Streik Dritter kann die Airline dagegen meist entlasten. Ihre Rechte auf Erstattung oder Ersatzbeförderung und auf Betreuung bleiben in jedem Fall bestehen.
Durchsetzung in Deutschland: LBA, söp und Amtsgericht
Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, haben Sie in Deutschland wirksame Möglichkeiten:
- • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständiger Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechte
- • Kostenloses Schlichtungsverfahren bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)
- • Klage vor dem Amtsgericht — die Verjährung tritt nach § 195 BGB erst drei Jahre zum Jahresende ein
Sichern Sie die Annullierungsmitteilung der Airline, Ihre Buchungsbestätigung und alle Belege für zusätzliche Ausgaben — sie sind später der Kern Ihres Nachweises.
Unser Preismodell: transparent und fair
Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.
Häufige Fragen
Bekomme ich Erstattung und Entschädigung gleichzeitig?
Ja, das sind zwei getrennte Ansprüche. Die Erstattung ersetzt Ihren Ticketpreis, wenn Sie nicht fliegen; die Ausgleichszahlung entschädigt pauschal für die Unannehmlichkeit der kurzfristigen Streichung.
Was gilt, wenn die Airline mich umgebucht hat?
Eine Umbuchung schließt die Entschädigung nicht automatisch aus. Nur wenn die Ersatzverbindung innerhalb der in der Verordnung festgelegten Zeitfenster nahe an Ihren ursprünglichen Zeiten lag, entfällt oder halbiert sich der Anspruch.
Die Airline beruft sich auf einen Streik — muss ich das akzeptieren?
Nicht ohne Weiteres. Ein Streik des eigenen Personals der Airline ist nach der EuGH-Rechtsprechung in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Nur bei Streiks Dritter, etwa der Fluglotsen, kann sich die Airline meist erfolgreich entlasten.
Wie lange kann ich nach einer Annullierung noch Ansprüche stellen?
In Deutschland verjähren die Ansprüche nach § 195 BGB drei Jahre zum Jahresende. Für einen im Jahr 2024 gestrichenen Flug haben Sie also bis Ende 2027 Zeit — auch für eine Klage vor dem Amtsgericht.
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