Flugverspätung? Ihnen stehen bis zu 600 Euro Entschädigung zu.
Kommen Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung an Ihrem Endziel an, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 in vielen Fällen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung — unabhängig vom Ticketpreis und zusätzlich zu Betreuungsleistungen.
Kostenlose Prüfung · Ohne Erfolg keine Gebühr
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Entscheidend ist nicht der verspätete Abflug, sondern die Ankunft: Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als geplant, greift die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — so hat es der Europäische Gerichtshof im Sturgeon-Urteil entschieden. Die Verordnung gilt für alle Abflüge von einem Flughafen in der EU sowie für Flüge in die EU, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Bei Umsteigeverbindungen mit einer einzigen Buchung zählt die Verspätung am letzten Zielort der gesamten Reise.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz, nicht nach dem Preis Ihres Tickets:
- • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km
- • 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km sowie bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km
- • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km (bei 3 bis 4 Stunden Verspätung kann die Airline den Betrag um 50 % kürzen)
Für Flüge, die unter die britische Nachfolgeregelung UK261 fallen, gelten die Beträge £220, £350 und £520 nach denselben Grundsätzen.
Außergewöhnliche Umstände: Die Airline trägt die Beweislast
Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen — etwa extremes Wetter oder behördliche Anordnungen. Die Beweislast liegt dabei vollständig bei der Airline. Wichtig zu wissen: Gewöhnliche technische Defekte gehören zum normalen Betriebsrisiko und gehen zulasten der Airline. Auch ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Anders liegt es meist bei einem Fluglotsenstreik oder Streiks Dritter, etwa des Flughafenpersonals.
So setzen Sie Ihren Anspruch in Deutschland durch
Zahlt die Airline nicht freiwillig, stehen Ihnen in Deutschland mehrere Wege offen:
- • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der Fluggastrechte
- • Kostenlose Schlichtung über die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), wenn die Airline am Verfahren teilnimmt
- • Klage vor dem Amtsgericht — Ansprüche verjähren nach § 195 BGB erst nach drei Jahren zum Jahresende
Für eine Verspätung im Jahr 2024 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2027 vorgehen. Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für Verpflegung oder Hotel auf.
Was kostet die Durchsetzung?
Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.
Häufige Fragen
Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?
Bei der Ankunft am Endziel. Startet Ihr Flug verspätet, kommt aber weniger als drei Stunden zu spät an, besteht in der Regel kein Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Habe ich bei schlechtem Wetter Anspruch auf Entschädigung?
Extremes Wetter kann ein außergewöhnlicher Umstand sein — die Airline muss aber konkret nachweisen, dass genau dieses Wetter die Verspätung unvermeidbar machte. Betreuungsleistungen wie Verpflegung stehen Ihnen trotzdem zu.
Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?
In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Danach kann die Airline die Zahlung verweigern — prüfen Sie Ihren Flug daher möglichst frühzeitig.
Gilt der Anspruch auch bei verpassten Anschlussflügen?
Ja, wenn alle Flüge in einer Buchung zusammengefasst waren und Sie Ihr Endziel dadurch mindestens drei Stunden später erreicht haben, kann die gesamte Strecke für die Berechnung der Entschädigung zählen.
Jetzt prüfen, ob Ihnen bis zu 600 Euro zustehen
Flugnummer und Datum eingeben — wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die gesamte Durchsetzung gegenüber der Airline.
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