FlightCompensations

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EU-Fluggastrechte

Flugverspätung: Entschädigung bis zu 600 Euro.

Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 in vielen Fällen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro — unabhängig vom Ticketpreis und zusätzlich zu Betreuungsleistungen. Die Airline zahlt nur dann nicht, wenn sie außergewöhnliche Umstände nachweist.

Kostenlose Prüfung · Ohne Erfolg keine Gebühr

Flug verspätet: Entschädigung — wann besteht der Anspruch?

Entscheidend ist nicht der verspätete Abflug, sondern die Ankunft: Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als geplant, greift die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 — so hat es der Europäische Gerichtshof im Sturgeon-Urteil entschieden. Die Verordnung gilt für alle Abflüge von einem Flughafen in der EU sowie für Flüge in die EU, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Bei Umsteigeverbindungen mit einer einzigen Buchung zählt die Verspätung am letzten Zielort der gesamten Reise.

Flugverspätung Entschädigung: wie hoch ist sie?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz, nicht nach dem Preis Ihres Tickets:

FlugdistanzEntschädigung
Flüge bis 1.500 km250 Euro
Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km400 Euro
Flüge über 3.500 kmbei 3 bis 4 Stunden Verspätung kann die Airline den Betrag um 50 % kürzen600 Euro

Für Flüge, die unter die britische Nachfolgeregelung UK261 fallen, gelten die Beträge £220, £350 und £520 nach denselben Grundsätzen.

Wann muss die Airline trotz Verspätung nicht zahlen?

Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen — etwa extremes Wetter oder behördliche Anordnungen. Die Beweislast liegt dabei vollständig bei der Airline. Wichtig zu wissen: Gewöhnliche technische Defekte gehören zum normalen Betriebsrisiko und gehen zulasten der Airline. Auch ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Anders liegt es meist bei einem Fluglotsenstreik oder Streiks Dritter, etwa des Flughafenpersonals.

Wie setzen Sie Ihren Anspruch in Deutschland durch?

Zahlt die Airline nicht freiwillig, stehen Ihnen in Deutschland mehrere Wege offen:

  • • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der Fluggastrechte
  • • Kostenlose Schlichtung über die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), wenn die Airline am Verfahren teilnimmt
  • • Klage vor dem Amtsgericht — Ansprüche verjähren nach § 195 BGB erst nach drei Jahren zum Jahresende

Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll diese nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gelten die nationalen Fristen.

Für eine Verspätung im Jahr 2024 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2027 vorgehen. Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für Verpflegung oder Hotel auf.

Was kostet die Durchsetzung?

Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.

EU261 Verspätung: Wie wirkt die Drei-Stunden-Regel in der Praxis?

Gezählt wird die Ankunft am Endziel, nicht der Abflug. Maßgeblich ist der Moment, in dem eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird — so hat es der EuGH in der Sache Germanwings gegen Henning entschieden. Ein Flug, der zwei Stunden zu spät startet und die Verspätung unterwegs aufholt, begründet keinen Anspruch. Ein Flug, der pünktlich startet und mit dreieinhalb Stunden landet, dagegen schon.

Bereits vor der Drei-Stunden-Schwelle schuldet die Airline Betreuung: ab zwei Stunden Wartezeit Mahlzeiten und Getränke, dazu zwei Telefonate oder E-Mails, und bei einer Übernachtung Hotel und Transfer. Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen unabhängig vom Grund der Verspätung zu — auch dann, wenn die Airline sich am Ende erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände beruft.

Mehr zum Thema: Wurde der Flug ganz gestrichen, gelten die Regeln zur Annullierung. Verpassen Sie wegen der Verspätung den Anschluss, zählt die Ankunft am Endziel. Ihren Flug prüfen wir kostenlos.

Häufige Fragen

Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

Bei der Ankunft am Endziel. Startet Ihr Flug verspätet, kommt aber weniger als drei Stunden zu spät an, besteht in der Regel kein Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Habe ich bei schlechtem Wetter Anspruch auf Entschädigung?

Extremes Wetter kann ein außergewöhnlicher Umstand sein — die Airline muss aber konkret nachweisen, dass genau dieses Wetter die Verspätung unvermeidbar machte. Betreuungsleistungen wie Verpflegung stehen Ihnen trotzdem zu.

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Danach kann die Airline die Zahlung verweigern — prüfen Sie Ihren Flug daher möglichst frühzeitig. Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll die nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gilt die nationale Frist.

Gilt der Anspruch auch bei verpassten Anschlussflügen?

Ja, wenn alle Flüge in einer Buchung zusammengefasst waren und Sie Ihr Endziel dadurch mindestens drei Stunden später erreicht haben, kann die gesamte Strecke für die Berechnung der Entschädigung zählen.

Quellen

Stehen Ihnen bis zu 600 Euro zu?

Flugnummer und Datum eingeben — wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die gesamte Durchsetzung gegenüber der Airline.

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