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EU-Fluggastrechte

Lufthansa Entschädigung: bis zu 600 Euro nach EU261.

Als Fluggesellschaft mit Sitz in der EU unterliegt Lufthansa der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Abflügen aus der EU ebenso wie bei Flügen in die EU. Kommen Sie mindestens drei Stunden zu spät am Endziel an oder wird Ihr Flug kurzfristig annulliert, stehen Ihnen in vielen Fällen 250 bis 600 Euro Entschädigung zu.

Kostenlose Prüfung · Ohne Erfolg keine Gebühr

Lufthansa Flug verspätet oder gestrichen: Gilt EU261 in beide Richtungen?

Bei Airlines aus Drittstaaten greift die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nur bei Abflügen aus der EU. Lufthansa ist dagegen ein EU-Luftfahrtunternehmen — deshalb sind auch Flüge in die EU erfasst, etwa von New York oder Tokio nach Frankfurt. Bei Umsteigeverbindungen über die Drehkreuze Frankfurt (FRA) und München (MUC) zählt bei einer einheitlichen Buchung die Ankunft am Endziel: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Zubringers Ihren Anschluss und kommen dadurch mindestens drei Stunden später an, kann die Entschädigung für die gesamte Strecke anfallen.

Lufthansa Entschädigung: wie hoch ist sie?

Die Höhe richtet sich allein nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis:

FlugdistanzBeispielstreckeEntschädigung
Bis 1.500 kmFrankfurt–London250 Euro
1.500 bis 3.500 km sowie innergemeinschaftlich über 1.500 kmMünchen–Lissabon400 Euro
Über 3.500 kmbei 3 bis 4 Stunden Verspätung kann die Airline den Betrag um 50 % kürzenFrankfurt–New York600 Euro

Für Flüge unter der britischen Nachfolgeregelung UK261 — etwa ab London — gelten die Beträge £220, £350 und £520. Beruft sich Lufthansa auf außergewöhnliche Umstände, trägt sie dafür die volle Beweislast; gewöhnliche technische Defekte gehören zum normalen Betriebsrisiko und gehen zulasten der Airline. Auch ein Streik des eigenen Personals ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand.

Lufthansa Group: Wer ist der richtige Anspruchsgegner?

Zur Lufthansa Group gehören unter anderem Eurowings, Discover Airlines, Air Dolomiti und Lufthansa CityLine. Der Anspruch richtet sich immer gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen — also die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat, nicht die, bei der Sie gebucht haben. Wurde Ihr unter einer Lufthansa-Flugnummer gebuchter Flug etwa von Air Dolomiti geflogen, ist Air Dolomiti der richtige Gegner. Die ausführende Airline steht in der Regel auf Ihrer Bordkarte; bei der Prüfung Ihres Falls ordnen wir das automatisch zu.

Wie setzen Sie Ihren Anspruch gegen Lufthansa durch?

Zahlt die Airline nicht freiwillig, stehen Ihnen in Deutschland mehrere Wege offen:

  • • Kostenlose Schlichtung über die söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr), an deren Verfahren Lufthansa teilnimmt
  • • Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der Fluggastrechte
  • • Klage vor dem Amtsgericht — Ansprüche verjähren nach § 195 BGB erst nach drei Jahren zum Jahresende

Für einen gestörten Flug im Jahr 2024 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2027 vorgehen. Die im Juli 2026 beschlossene Reform der EU261 soll diese nationalen Fristen durch eine EU-weit einheitliche Frist von 9 Monaten ersetzen, voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2027; bis dahin gelten die nationalen Fristen. Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für Verpflegung oder Hotel auf.

Was kostet die Durchsetzung?

Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine fixe Erfolgsgebühr von 39 Euro — Sie erhalten die Entschädigung, ohne Prozente abzugeben. Kein Erfolg, keine Gebühr.

Lufthansa Annullierung: Mit welchen Gründen lehnt die Airline ab?

Drei Begründungen kommen immer wieder. Erstens der technische Defekt: gewöhnliche Verschleißschäden gehören zum Betriebsrisiko und entlasten die Airline nicht — nur ein versteckter Fabrikationsfehler oder Sabotage können außergewöhnlich sein (van der Lans gegen KLM, C-257/14). Zweitens der Streik: streikt das eigene Personal, bleibt der Anspruch nach der EuGH-Rechtsprechung in der Regel bestehen. Drittens das Wetter: es muss konkret diesen Flug unvermeidbar gemacht haben, nicht bloß am Drehkreuz geherrscht haben.

Achten Sie außerdem auf den richtigen Anspruchsgegner. Wurde Ihr Flug von einer Gesellschaft der Lufthansa Group durchgeführt — etwa Discover, Austrian, SWISS, Brussels oder Eurowings — richtet sich der Anspruch gegen das ausführende Unternehmen, nicht gegen die Marke auf dem Ticket. Welche Gesellschaft den Flug ausführt, steht auf der Buchungsbestätigung oder der Bordkarte („durchgeführt von“).

Mehr zum Thema: Die allgemeinen Regeln stehen in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die Schwellen bei Verspätung im Ratgeber zur Flugverspätung. Ihren Lufthansa-Flug prüfen wir kostenlos.

Häufige Fragen

Gilt EU261 auch auf Lufthansa-Flügen aus den USA nach Deutschland?

Ja. Weil Lufthansa ihren Sitz in der EU hat, gilt die Verordnung auch für Flüge in die EU — anders als bei Airlines aus Drittstaaten, bei denen nur Abflüge aus der EU erfasst sind.

Ich habe bei Lufthansa gebucht, geflogen ist Eurowings — an wen wende ich mich?

An das ausführende Luftfahrtunternehmen, hier also Eurowings. Nach der Verordnung haftet immer die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat — unabhängig davon, unter welcher Flugnummer Sie gebucht haben.

Ich habe meinen Anschluss in Frankfurt verpasst — zählt die ganze Strecke?

Ja, wenn Zubringer und Anschluss in einer Buchung zusammengefasst waren. Maßgeblich ist dann die Verspätung an Ihrem Endziel, und die Entschädigung bemisst sich nach der Distanz der Gesamtstrecke.

Lufthansa bietet mir einen Gutschein an — muss ich das akzeptieren?

Nein. Sowohl die Ausgleichszahlung als auch eine Ticket-Erstattung sind in Geld zu leisten. Einen Gutschein müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie ihm ausdrücklich zustimmen.

Quellen

War Ihr Lufthansa-Flug verspätet oder annulliert?

Flugnummer und Datum eingeben — wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen die gesamte Durchsetzung gegenüber der ausführenden Airline.

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